Gültig für Gäste der Edelweisshütte Malix GmbH
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Edelweisshütte Malix GmbH, im Folgenden als Ferienhaus bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.>
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Ferienhauses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Graubünden, Chur, Schweiz Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienhauses.
3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 6 Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronische Nachrichten wie SMS und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Ferienhaus.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Vertragsänderungen werden für das Ferienhaus erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhauses.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation eine Doppelreservation oder unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrages aufkommen, so muss das Ferienhaus den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Ferienhauses. Lehnt der Gast das Ersatzangebot ab, so hat das Ferienhaus vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr, muss das Ferienhaus am Anreisetag bis spätestens 18:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden. Ein Hausbezug zählt als volle Übernachtung, egal zu welcher Nachtzeit er eintrifft.
Bei einer verspäteten Freigabe des Hauses durch den Gast von 2 Stunden und mehr kann das Ferienhaus für die vertragsüberschreitende Nutzung eine Early Checkin oder Late Checkout Gebühr von 300.- in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Ferienhaus behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Hauses vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Haus kostenpflichtig aufzubewahren.
7. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Ferienhaus kommunizierten Preise sind in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer publiziert. Gesetzlich verankerte Tourismustaxen wie Kurtaxen, Wirtschaftsförderungsabgaben und Beiträge an den öffentlichen Verkehr sind im Zimmerpreis nicht inbegriffen und werden zusätzlich erhoben. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Ferienhauses zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Ferienhaus bestätigt werden.
Die Preise können vom Ferienhaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Anzahl Personen, der Leistung des Ferienhaus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung kann das Ferienhaus eine Anzahlung von bis zu 100% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Ferienhaus kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung von 20% des Buchungsbetrages ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Ferienhaus eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Ferienhaus vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Ferienhaus steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Ferienhaus eine Mahngebühr von Fr. 40 CHF erheben. Gegenüber Forderungen des Ferienhaus ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
8. Rücktritt durch das Ferienhaus
Bis und mit 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Ferienhaus ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Eine ähnlich Alternative muss vorgeschlagen werden. Ferner ist das Ferienhaus berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Ferienhaus gesetzten Frist nicht geleistet;
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
das Ferienhaus begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen des Ferienhauses beeinträchtigen kann;
der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Ferienhauses aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
9. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren
Annullation
Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen Änderungen und Stornierungen von Reservationen vom Ferienhaus schriftlich bestätigt werden. Dabei kann das Ferienhaus die den Stornorichtlinien entsprechenden Kosten der Kreditkarte des Gastes belasten oder in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren:
Stornierbare Raten
Mit der definitiven Reservation des Hauses (schriftlich oder per E-Mail bestätigt) gelten folgende Annullationsbedingungen:
- Bei Stornierung bis 6 Monate vor dem Anreisetag werden 50% der Mietkosten fällig.
- Bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Anreisetag werden 80% der Mietkosten fällig.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Monaten vor dem Anreisetag werden 100% der Mietkosten geschuldet.
Im Falle einer erfolgreichen Weitervermietung durch uns nach einer Stornierung reduziert sich die geschuldete Summe auf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– sowie die entstandene Differenz, falls der neue Mieter das Haus zu einem günstigeren Preis bucht.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Packages
Für Leistungen in Packages welche von externen Leistungsträgern erbracht werden, gelten die AGB der Leistungsträgern.
10.Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Ferienhaus berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Ferienhaus die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen abzüglich allfälliger Kosten durch Aufwendungen des Weiterverkaufs (bspw. Kommissionen, Gebühren, Arbeitsaufwand, …).
11.Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Ferienhaus ist ausschliesslich für den registrierten Gast und seine angemeldete Gruppe reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Ferienhauses.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Ferienhauses durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Ferienhaus- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Die vom Ferienhaus abgegebenen Zutrittsmedien (Schlüssel, Karte, Badge, Fob usw.) bleiben Eigentum des Ferienhauses. Der Verlust der Zutrittsmediums ist umgehend zu melden. Beschädigte oder verlorene Zutrittsmedien werden in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast die in der Küche hinterlegten Zugangsdaten verwenden. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus nur im Freien gestattet. Auf den Zimmern und in öffentlichen Räumlichkeiten ist absolutes Rauchverbot. Das schliesst auch Rauchähnliche Methoden wie Verdampfung oder Ähnliches ein. Es wird als selbstverständlich angenommen, dass Zigarettenstummel und ähnliches sorgfälltig gelöscht und fachgerecht entsorgt werden.
Folgende Kosten können anfallen und verrechnet werden:
- Zusatzaufwand für überdurchschnittliche Verunreinigung Stundentarif 60 CHF
- Ertragsausfall (z.B. Zimmer muss temporär gesperrt werden) Gemäss Tarif/Kosten
- Auslösung der Brandmeldeanlage Gemäss Rechnung (i.d.R. 1800-3000 CHF)
- Überdurchschnittlicher Verbrauch von Feuerholz Zum Ersatzpreis weiterverrechnet
- Über 2 Stunden Sauna-Heizung pro Tag Zu 20.- pro Stunde der Heizzeit
- Beanspruchung von Einrichtungsleistungen Stundentarif 60 CHF
12. Sondertarife
Sondertarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Ferienhaus zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 9 Personen gelten die Tarife für Mindestbuchungen von 9 Personen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.
Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Ferienhaus bis spätestens 7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 15.- pro Person und Nacht in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 9 aufgeführten Annullationsgebühren.
13. Abwicklung von Veranstaltungen
Soweit das Ferienhaus für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen des Ferienhauses . Das Ferienhaus wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Ferienhauses bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Ferienhauses. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Ferienhauses gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Ferienhaus diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch überdurchschnittliche Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Ferienhaus pauschal erfassen und berechnen.
Störungen an vom Ferienhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Ferienhaus die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
14.Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Ferienhausareal. Das Ferienhaus übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Ferienhaus übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Ferienhauses. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Ferienhaus ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Ferienhaus abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Ferienhaus auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Ferienhaus die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Ferienhaus zurücklassen, ist das Ferienhaus zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
15.Handlungen, Benutzung und Haftung
Ferienhaus
Das Ferienhaus bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhauses auftreten, wird sich das Ferienhaus auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Ferienhaus anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Ferienhaus haftet nicht für die eingebrachten Sachen der Gäste. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Ferienhaus nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Ferienhaus nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Ferienhauses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Wird ein allfälliger Schaden dem Ferienhaus nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Ferienhaus haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Ferienhaus lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Ferienhaus für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Ferienhaus dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Ferienhaus zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienhauses gegenüber Dritten.
Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Ferienhaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
16.Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Ferienhauses und gegen eine 20 CHF Vergütung pro Haustier in das Ferienhaus mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Es ist strickt verboten Haustiere auf Betten, Sofas und anderweitiges Mobiliar zu lassen. Dass die Tiere stubenrein sind, ist selbstverständlich und wird vorausgesetzt, um diese ins Haus zu bringen.
17.Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast, zusätzlich wird eine Gebühr von 30-50.- pro Packetversand verrechnet.
Alternativ: Nach Ablauf einer 3-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.
18.Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Ferienhaus selbst erbracht werden, so handelt das Ferienhaus lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Ferienhaus, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Ferienhaus.
Die von Kunden eingegebenen Daten werden vom Reservierungssystem elektronisch verarbeitet. Diese werden nur im für die Buchung und die Ferienhausdienstleistung notwendigen Umfang verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.